Württemberger Weine und Spirituosen

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Vollert

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Wissenswertes über Qualitätsstufen

Tafelwein

Unterste Qualitätsstufe ist der Tafelwein. Er muß ausschließlich aus deutschem Lesegut, von zugelassenen Rebsorten und Rebflächen stammen. Die gehobene Stufe des Tafelweines ist der Landwein. Er muß ein höheres Mostgewicht als der Tafelwein aufweisen, ist halbtrocken oder trocken, und auf dem Etikett muß die Landschaft, aus der er stammt, beispielsweise "Schwäbischer Landwein", angegeben werden.

Qualitätswein

Qualitätsweine sind die größte Gruppe der deutschen Weine. Ihre Herkunft ist zu 100 % auf das jeweilige bestimmte Anbaugebiet beschränkt, von denen es 13 in Deutschland gibt. Das erforderliche Mostgewicht ist je nach Traubensorte nochmals um einige Grad Öchsle höher als beim Landwein. Der Alkoholgehalt kann wie auch beim Tafelwein mittels Zusatz von Zucker erhöht werden.

Qualitätswein mit Prädikat

In diese Gruppe gehören die Weine mit den höchsten Anforderungen an Sortenart, Reife und Harmonie. Je nach Reifegrad wird diese Gruppe in die Prädikate Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein unterteilt. Die Herkunft dieser Weine ist auf einen Bereich des bestimmten Anbaugebietes begrenzt, beispielsweise Bereich "Württembergisches Unterland", aus dem dann 100 % des Weines kommen muß.

Classic

Ein Wein mit der Bezeichnung classic soll eine bestimmte gebietstypische Art vorweisen. Aus diesem Grund sind für die Weinbaugebiete jeweils nur bestimmte Rebsorten hierfür vorgesehen. In Württemberg dürfen aus Trollinger, Lemberger, Schwarzriesling, Dornfelder, Spätburgunder, Riesling, Sylvaner, Kerner und Grauburgunder Classicweine bereitet werden. Sie dürfen ausschließlich aus diesen Rebsorten hergestellt werden, müssen zu 100 % aus diesen Rebsorten sein, müssen 1 % vol über dem vorgeschriebenen Mindestmostgewicht liegen und mindestens 12 % vol Gesamtalkohol haben. Der Restzuckergehalt darf den Wert von Säure x 2 maximal 15 g/liter nicht übersteigen. Außer dem Hinweis auf das Anbaugebiet ist eine nähere geographische Angabe sowie eine Geschmacksangabe auf dem Etikett nicht erlaubt.

Selektion

Selektionsweine aus Württemberg dürfen nur aus denselben Rebsorten wie Classicweine hergestellt werden. Sie müssen mindestens 12,2 % vol natürlichen Alkoholgehalt haben. Die Rebflächen für einen Selektionswein müssen bis zum 1. Mai den zuständigen Behörden gemeldet werden. Die Traubenlese muß von Hand durchgeführt werden und der Ertrag darf 60 hl/ha nicht übersteigen. Die Geschmacksrichtung ist trocken und darf auf dem Etikett nicht angegeben werden. Um den Weinen die entsprechende Reife zu ermöglichen, dürfen Selektionsweine erst ab dem 1.9. des auf die Ernte folgenden Jahres in den Verkauf gebracht werden.

Rotwein:

Rotwein ist eines der beliebtesten Alkoholischen Getränke es gehört zur traditionellen Trinkkultur. Man kann Rotwein zum Beispiel zum Essen im Restaurant trinken oder auch bei einem gemütlichen Abend zu zweit oder in einer Gruppe. Wein wird aus Trauben gewonnen, die einst von Römern nach Europa gebracht wurden. Die Geschichte des Weins geht weit zurück, sogar die alten Griechen wussten um die Köstlichkeit der Traube und deren vergorenen Saft. Weinreben stehen in Deutschland heut zu tage hauptsächlich an der Mosel und Rhein. Sie werden dort entrappt und werden dann gemahlen wodurch dann ein rosagrauer Brei entsteht. Nach einer Zeit beginnt der Most an zu Gären, wodurch die Hefe den Zucker zu Alkohol und Kohlensäure umwandelt. Ist diese geschehen wird der Most durch ein durch feine Siebe gepresst wodurch sich dann die festen Bestandteile vom Most ablösen. Im Anschluss kommen Bakterien hinein um die Milchsäuregärung einzuleiten. Dies dient dem Säureabbau im Wein um eine Stabilität im Wein herzustellen. Sind all diese Punkte abgeschlossen wird der Wein in Fässer abgefüllt und mehrere Monate oder sogar Jahre liegen gelassen bevor man ihn dann schönt und klärt um eine schöne Farbe zu erreichen. Dann wird er in Flaschen abgefüllt und zum Verkauf fertig gemacht.

Weisswein:

Wenn sie gern Weisswein trinken, möchten sie auch bestimmt etwas mehr über den Wein erfahren. Diesen Wein kann man aus weißen sowie roten Weintrauben herstellen. Den Saft aus den gepressten Trauben gärt man und dann wird er abgezogen. Danach kann er lange wie nötig reifen. Zuletzt wird der Wein gefiltert und geklärt, damit dieser in die Flaschen abgefüllt werden kann. Es ist natürlich sehr wichtig, das die Sauberkeit und Kontrolle im Weinkeller sehr hoch ist. Weine können sie in vielen verschiedenen Ländern bekommen, da sind zum Beispiel Deutschland, Schweiz und Österreich aber auch Frankreich, Italien, Griechenland und Spanien. In Deutschland bekommt man Weisswein vorallen Dingen aus den Anbaugebieten von Rheingau, Mosel-Saar-Ruver, Franken, Rheinhessen und der Pfalz.Der Wein ist so zu sagen ein Genussmittel, weil er Appetitanregend ist und zu allen Speisen herrvorragend passt. Die Weissweine bekommt man als trocken oder halbtrocken, lieblich und edelsüß. Die trockenen Weissweine bestechen mit einer angenehmen Säure, sind fruchtig und sind sehr aromatisch. Die edelsüßen Weine sind als Aperitif sehr geeignet, da sie samtig im Geschmack sind. Der Weisswein halbtrocken hat einen vollmundigen Geschmack und passt daher wunderbar zum Geflügel. Die lieblichen Weissweine haben eine angenehme Süße und sind besonders für die asiatische Küche geeignet.

Das Weinetikett

Wenn Sie einen Wein kaufen, werfen Sie unweigerlich einen Blick auf das Weinetikett, um sich über das Produkt zu informieren, das Sie sich ausgesucht haben. Dabei stellt das Weinetikett die Informationsgrundlage für die Entscheidung zum Kauf eines Weines dar. Weinetiketten unterliegen einer detaillierten Regelung, was deren Inhalt sowie teilweise auch den formalen Aufbau des Etiketts betrifft. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen verpflichtenden und zulässigen Angaben. Die ersteren müssen, die letzteren können auf dem Etikett vorhanden sein. Nach der deutschen Aufmachungsvorschrift müssen bestimmte Angaben leicht sichtbar auf dem Etikett gemacht werden. Dazu gehören Informationen bezüglich der Qualitätsstufe des Weines sowie seiner Art, seine geographische Herkunft, der Abfüller, der Alkoholgehalt, das Nennvolumen der Flasche, die amtliche Prüfungsnummer sowie seit 2006 der Hinweis auf Sulfite, falls der Wein bei seiner Herstellung geschwefelt wurde. Neben diesen Pflichtangaben gibt es eine Reihe von Informationen, die wahlweise auf dem Etikett ausgewiesen werden dürfen, solange die nötigen Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Informationen der Wahrheit entsprechen. Am Gängigsten sind Angaben zum Jahrgang des Weines, seiner Rebsorte und seinem Anbaugebiet. Zusätzlich kann eine Geschmacksangabe wie trocken, halbtrocken, lieblich oder süß aufgeführt sein. Seit 2007 sind auch Verzehrempfehlungen für den Verbraucher wie die optimale Trinktemperatur sowie harmonierende Speisen auf Etiketten erlaubt.